Bebauungsplan "Bortkelter"

In der jüngsten Gemeinderatssitzung am 13. März 2019 wurde unter Tagesordnungspunkt 5 der Bebauungsplan "Bortkelter" behandelt. Hintergrund ist, dass es für das Gebiet "Bortkelter" zwar seit 1967 einen Bebauungsplan gibt, dieser wurde jedoch nie veröffentlicht und trat daher auch nie in Kraft. Deshalb waren Bauvorhaben im Bereich "Bortkelter" immer nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen, was deutlich mehr Freiraum einräumt als sich nach den Vorgaben eines Bebauungsplans zu richten. Um diesen Zustand nun zu beheben wurde die Verwaltung aktiv und hat den Sachverhalt auf die Agenda der jüngsten Zusammenkunft des Gemeinderats gesetzt. Dazu sahen die Sitzungsvorlage und der Beschlussvorschlag der Verwaltung im Wesentlichen zwei Aspekte vor: Zum einen sollte mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans "Bortkelter" ins Verfahren eingestiegen werden an dessen Ende ein Bebauungsplan "Bortkelter" als Satzung beschlossen werden soll, der dann auch rechtskräftig ist. Zum anderen sollte mit dem Beschluss über eine Veränderungssperre für das Areal "Bortkelter" dafür Sorge getragen werden, dass in der Zeit zwischen Aufstellungs- und Satzungsbeschluss nicht noch ein Bauvorhaben eingereicht wird, dass dann nach dem deutlich freigiebigeren Einfügungsgebot nach § 34 BauGB zu behandeln wäre.
Die CDU-Fraktion stimmte geschlossen für das von der Verwaltung aufgezeigte Vorgehen, da somit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im "Bortkelter" geschaffen werden.

Für die CDU-Fraktion:
Rouven Röser, Gemeinderat

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